Nach dem Tod
Wenn ein Angehöriger oder Freund stirbt, müssen unter emotionaler Belastung wichtige Entscheidungen getroffen werden. Was sollte in welcher Situation getan und beachtet werden? Gerade in den ersten Tagen nach einem Todesfall gilt es, viele Dinge zu erledigen. Damit im sozialen Umfeld und an offiziellen Stellen nichts und niemand vergessen wird, verschaffen die Texte in diesem Bereich einen Überblick.Konkrete Hilfen zur Entscheidungsfindung und Hintergrundinformationen werden ebenfalls geboten. Wie wählt man den Bestatter? Welche Bestattungsformen gibt es? Mit dem Blick auf wichtige Anhaltspunkte wird eine Entscheidung leichter fallen.
Im Trauerfall ist auch Vorsicht geboten: Kriminelle versuchen immer wieder, die emotionale Extremsituation anderer Menschen auszunutzen. Wie man sich in dieser Situation schützt, ist hier aufgeführt. Daneben finden Sie auch Informationen zu Spezialfällen, etwa zum Todesfall im Ausland.
Erste Schritte
einen Freund oder Verwandten in die Planung einzubeziehen, der darauf achtet, dass nichts Wichtiges vergessen wird und die Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben.Die Bestattung muss je nach Bundesland innerhalb von drei bis zehn Tagen nach dem Tod erfolgen. Hierfür benötigt man eine Sterbeurkunde vom Standesamt, dem der Sterbefall spätestens am nächsten Tag angezeigt werden muss. Mitzubringen sind Totenschein und Personalausweis des Verstorbenen sowie, je nach dessen Familienstand, eine Geburtsurkunde (bei Ledigen), eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder eine Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten). Von der Sterbeurkunde sollten mehrere Ausfertigungen angefordert werden, da sie in der kommenden Zeit häufiger gebraucht werden wird.
Bei Lebens- und Unfallversicherungen kann es je nach Versicherungsvertrag nötig sein, den Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu melden.
In den Tagen bis zur Bestattung stellt sich die Frage, ob man noch Zeit mit dem Verstorbenen verbringen und sich von ihm verabschieden möchte. In manchen Fällen kann dies am Ort des Todes erfolgen, da der Leichnam nicht sofort abgeholt werden muss. Andernfalls kann der Bestatter mit einer Aufbahrung beauftragt werden.
Zunächst geht es jedoch darum, die Bestattungsart festzulegen. Die meisten Menschen entscheiden sich für eine Erd- oder Feuerbestattung, auch wenn andere Formen wie See- und Luftbestattungen immer häufiger gewählt werden. Wenn eventuelle Wünsche des Verstorbenen nicht bekannt sind, müssen sich die Angehörigen für eine Bestattungsart entscheiden.
Weiterhin muss ein Termin für die Beisetzung festgelegt, die Trauerfeier geplant, Totenbriefe versendet, eine Traueranzeige aufgegeben, Blumen bestellt und ein Restaurant für das Trauermahl reserviert werden.
Die Bestattung setzt eine Art Schlusspunkt unter die Aufregungen und den Druck der Tage nach dem Todesfall. Zwar muss auch danach noch einiges geregelt werden, doch diese Dinge können etwas ruhiger angegangen werden. Oft hat man jetzt erst wirklich Zeit, zu trauern.
Weitere Informationen zum Thema:
Checkliste: Erste Schritte
Hier finden Sie Informationen, was nach einem Todesfall
zu tun ist [PDF, 57 KB]
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zu tun ist [PDF, 57 KB]
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine enorme Belastung für die Hinterbliebenen. Gerade in einer Zeit, in der sie von dem schockierenden Verlust überwältigt sind, müssen sie zahlreiche ganz konkrete, praktische Anforderungen bewältigen, die sich nun stellen.
Angehörige, Freunde, Arbeitgeber und Kollegen, aber auch Behörden müssen über den Todesfall informiert werden. Formalitäten müssen geregelt und innerhalb weniger Tage die Bestattung organisiert werden.
Um in dieser Situation nicht zu verzweifeln, sollte um Unterstützung gebeten werden. Gerade Freunde und Verwandte, aber auch Pfarrer und Bestatter, die sich in solchen Fragen auskennen, können einem mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Doch was ist genau zu tun?
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss sofort der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, welches bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt oder ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Wenn jemand gestorben ist, der alleinstehend war, kommt hinzu, dass sich jemand um dessen Wohnung und Haushalt kümmern muss. Das meiste kann aber erst einmal warten. Nur elektrische Geräte sollte man gleich abschalten, die Heizung herunterdrehen und dafür sorgen, dass sich jemand um eventuell hinterlassene Haustiere kümmert.
Den wohl größten Organisationsaufwand verursacht in den ersten Tagen die Bestattung. Die Auswahl eines Bestatters sollte sorgfältig getroffen werden. Hierbei kann Ihnen unsere
Checkliste sowie ein Branchenfinder behilflich sein.
Ein guter Bestatter wird Sie in allen Fragen zu der Bestattung sachkundig beraten und unterstützen. Er kann für Sie den Ablauf planen und die notwendigen Behördengänge erledigen.
Häufig bringt es den Angehörigen keinen finanziellen Vorteil, wenn sie diese Schritte selbst übernehmen. Viele Menschen machen dabei die Erfahrung, dass der Kontakt mit Menschen und Beschäftigung sie gerade in den ersten Tagen davor bewahrt, allzu sehr von der Trauer übermannt zu werden. Gut ist es,
Angehörige, Freunde, Arbeitgeber und Kollegen, aber auch Behörden müssen über den Todesfall informiert werden. Formalitäten müssen geregelt und innerhalb weniger Tage die Bestattung organisiert werden.
Um in dieser Situation nicht zu verzweifeln, sollte um Unterstützung gebeten werden. Gerade Freunde und Verwandte, aber auch Pfarrer und Bestatter, die sich in solchen Fragen auskennen, können einem mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Doch was ist genau zu tun?
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss sofort der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, welches bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt oder ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Wenn jemand gestorben ist, der alleinstehend war, kommt hinzu, dass sich jemand um dessen Wohnung und Haushalt kümmern muss. Das meiste kann aber erst einmal warten. Nur elektrische Geräte sollte man gleich abschalten, die Heizung herunterdrehen und dafür sorgen, dass sich jemand um eventuell hinterlassene Haustiere kümmert.
Den wohl größten Organisationsaufwand verursacht in den ersten Tagen die Bestattung. Die Auswahl eines Bestatters sollte sorgfältig getroffen werden. Hierbei kann Ihnen unsere
Checkliste sowie ein Branchenfinder behilflich sein.
Ein guter Bestatter wird Sie in allen Fragen zu der Bestattung sachkundig beraten und unterstützen. Er kann für Sie den Ablauf planen und die notwendigen Behördengänge erledigen.Häufig bringt es den Angehörigen keinen finanziellen Vorteil, wenn sie diese Schritte selbst übernehmen. Viele Menschen machen dabei die Erfahrung, dass der Kontakt mit Menschen und Beschäftigung sie gerade in den ersten Tagen davor bewahrt, allzu sehr von der Trauer übermannt zu werden. Gut ist es,
Was eine Bestattung kostet
In manchen Angeboten sind beispielsweise Trauerfeiern oder Blumenschmuck enthalten, bei anderen nicht. Auch ein Blick auf die Gebühren der Nachbarkommunen kann sich lohnen, zuweilen ergeben sich dabei gravierende Preisunter- schiede.
Als ungefähre Orientierung lässt sich feststellen: Eine gehobene Bestattung bewegt sich im Schnitt zwischen 2.000 und 5.000 Euro, doch nach oben gibt es noch einen großen Spielraum. Eine sehr einfache Bestattung dagegen kostet in der Regel zwischen 800 und 1.000 Euro. Bei einer Bestattung in einem Friedwald fallen Kosten zwischen 770 und 3.350 Euro an, bei alternativen Naturbestattungen liegen die Preise meist wesentlich darunter. Oftmals müssen zu diesen Kosten allerdings noch private Ausgaben hinzugerechnet werden.
Vorsicht ist bei sehr günstigen Offerten angebracht. Hierbei handelt es sich häufig um Lockangebote, zu denen Kosten dazukommen können, die im Angebot nicht aufgeführt sind. Der Endpreis kann dann ebenfalls einer mittleren bis gehobenen Bestattung entsprechen.
Wichtig ist ein genauer Blick auf die Angebotserstellung: Pauschalangebote erschweren die Transparenz. Es empfiehlt sich, den Bestatter um einen detaillierten Kostenvoranschlag zu bitten. Das erleichtert den Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern.
Manche Dinge können Angehörige auch selbst tun, sofern sie sich in der Lage dazu fühlen. Das kann die Erledigung der Formalitäten sein oder auch das Bereitstellen der Kleidung für den Verstorbenen.
Weitere Informationen zum Thema:
Bietet die Möglichkeit, Bestattungskosten online zu kalkulieren
Stellt die Grabgebühren von 800 Friedhofsträgern zur Verfügung
Die Preise einer Bestattung genauer zu betrachten, kann viel Geld und viel Ärger ersparen. Hinter vermeintlich günstigen Offerten können Lockangebote stecken. Transparenz erleichtert den Vergleich zwischen verschie- denen Anbietern.
Laut Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) gibt es in Deutschland etwa 5.000 Bestattungsunternehmen. Diese Dienstleister warten mit sehr unterschiedlichen Angeboten auf. Die Kosten für eine Bestattung setzen sich dabei aus mehreren Teilen zusammen:
Die Preise der verschiedenen Bestattungsarten werden hauptsächlich von der Höhe der kommunalen Gebühren, etwa für den Grabplatz, sowie der Bestatterleistungen beeinflusst. Wichtig ist deshalb, welche Leistungen der Bestatter anbietet.
Laut Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) gibt es in Deutschland etwa 5.000 Bestattungsunternehmen. Diese Dienstleister warten mit sehr unterschiedlichen Angeboten auf. Die Kosten für eine Bestattung setzen sich dabei aus mehreren Teilen zusammen:
- Private Kosten entstehen den Angehörigen für das Trauermahl, die Trauerkleidung, die Traueranzeigen und -karten.
- Bestatter berechnen Kosten für den Sarg, die Totenkleidung, die Leichenwäsche und die Überführung des Verstorbenen.
- Friedhofsträger erheben Kosten für den Graberwerb, die Nutzung der Kapelle und die Bestattung.
- Der Träger eines Krematoriums erhebt Kosten, wenn der Verstorbene eingeäschert werden soll.
- Eventuelle Folgekosten entstehen für die Grabpflege, das Grabmal und dessen Pflege.
Die Preise der verschiedenen Bestattungsarten werden hauptsächlich von der Höhe der kommunalen Gebühren, etwa für den Grabplatz, sowie der Bestatterleistungen beeinflusst. Wichtig ist deshalb, welche Leistungen der Bestatter anbietet.
Den richtigen Bestatter finden
Geht der Bestatter auf meine Wünsche ein? Schlägt er auch mal eine günstigere Alternative vor? Oder will er mich gar zu besonders teuren Ausstattungs- varianten überreden? Für mich wäre es auch extrem wichtig, wie geborgen ich mich bei einem Bestatter fühle. Geheuchelte Trauer und Anteilnahme brauche ich in einem solchen Moment nicht, traurig bin ich dann ohnehin schon. Ich bräuchte jemanden, der mir hilft, mich sachlich informiert, der mir die Last abnimmt, der mich auffängt und der mir eine Stütze ist.
Ich würde immer darauf bestehen, den Verstorbenen noch einmal zu sehen. Ob ich von dieser Möglichkeit dann auch wirklich Gebrauch mache, steht auf einem anderen Blatt, aber immerhin hätte ich so die Gelegenheit, zu überprüfen, wie ordentlich der Verstorbene eingebettet wurde. Auch würde ich fragen, ob ich bei der Sarglegung dabei sein darf. Ich muss das anschließend ja nicht wirklich machen, aber an der Reaktion kann man vielleicht erkennen, ob der Bestatter dafür grundsätzlich offen ist oder ob er lieber im Verborgenen arbeitet, wobei ich mich dann fragen würde, warum das so ist.
Ganz subjektiv würde ich zunächst einmal unter den alteingesessenen Familienbetrieben Ausschau halten. Ich persönlich hätte da das Gefühl, dass ich es mit Leuten zu tun habe, die einen über Generationen aufgebauten Ruf zu verlieren haben. Aber es kann sich auch der Besuch bei einem neuen, jüngeren Bestatter oder einer Bestatterin lohnen: Oftmals stehen diese ihren Kunden besonders aufgeschlossen gegenüber und gehen sehr bereitwillig auf Sonderwünsche ein.
Die Arbeit des Bestatters soll transparent sein. Hinterfragen Sie genau, was er alles leistet. Lassen Sie sich die einzelnen Positionen auf der Kostenaufstellung exakt erklären, dann gibt es hinterher keine Missverständnisse. Gehen Sie niemals ohne einen Durchschlag des Auftrags oder Angebotes nach Hause. Notieren Sie sich während der Tage bis zur Rechnungslegung, was der Bestatter Ihnen noch telefonisch mitteilt. Berücksichtigen Sie, dass zu den Bestatterkosten noch Nebenkosten für Kränze, Musik, Anzeigen, Totenbriefe und vieles andere hinzukommen. Auch die Kommune oder Kirchengemeinde wird eine Rechnung für Grab, Friedhof und Trauerhalle schreiben.
Bedenken Sie, dass auch Bestatter nur Menschen sind und auch ihnen vielleicht kleine Fehler unterlaufen können. Wägen Sie im Falle eines Falles ab, ob Sie in ohnehin schweren Zeiten „aus einer Mücke einen Elefanten“ machen wollen.
Generell gilt: Fragen Sie viel, fragen Sie oft, lassen Sie sich alles erklären und machen Sie sich Notizen. Dann gibt es am wenigsten Probleme.
Weitere Informationen zum Thema:
Checkliste: Den richtigen Bestatter finden
Hier bekommen Sie Anhaltspunkte für die Auswahl eines
Bestatters [PDF, 55 KB]
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Bestatters [PDF, 55 KB]
„Eine Frage, die mir als Fachmann immer wieder gestellt wird, lautet: Woran erkenne ich eigentlich einen guten Bestatter? Die einzige Antwort, die ich darauf geben kann: Im Zweifelsfall erst, wenn es zu spät ist!“ Unser Experte Tom ist Bestatter. Hier gibt er konkrete Hinweise für eine erfolgreiche Suche.
Eine Bestattung ist in vielen Teilen eine nicht wiederholbare, große Feierlichkeit, die in Hinblick auf Teilnehmerzahl, Bedeutung und Kosten oft nur noch von einer Hochzeit übertroffen wird. Während man aber eine total verpatzte Hochzeit in Teilen noch einmal wiederholen könnte, ist das bei einer Bestattung unmöglich. Wenn am Beerdigungstag das falsche Sargmodell in das Grab gelassen wird, die Blumen fehlen oder der Schleifentext verdruckt ist, gibt es keine Chance auf wirkungsvolle Wiedergutmachung. Die Unmittelbarkeit und Unumkehrbarkeit des Anlasses setzt hier etwaigen nachträglichen Verbesserungen eine natürliche Grenze.
Deshalb ist es gerade für die Auswahl des Bestatters wichtig, frühzeitig viele Fragen zu stellen. Einen guten Bestatter erkennt man nicht an seinem höflichen Auftreten, nicht an der Aufmachung seines Bestattungshauses und auch nicht daran, ob es ein Familienbetrieb oder die Filiale eines größeren Konzerns ist. Ja, nicht einmal irgendwelche Gütesiegel oder Verbandsabzeichen schützen wirklich davor, ausgerechnet an eines der schwarzen Schafe der Branche zu geraten.
Schwarze Schafe gibt es zwar in der Bestatterbranche vermutlich wesentlich weniger, als man gemeinhin annimmt. Aber wegen der Bedeutung, die eine Bestattung für die Betroffenen hat, gewinnt ein Versagen des Bestatters rasch an Dramatik.
Ich kann auch kein Patentrezept geben und sagen, an welchen eindeutigen Merkmalen ein guter Bestatter zu erkennen ist. Zu viele Faktoren spielen hier eine Rolle, so dass es keine allgemeingültige Lösung geben kann. Ich persönlich würde jedoch folgendermaßen vorgehen:
Ich würde mich im Familien- oder Bekanntenkreis erkundigen, wie zufrieden die Betroffenen mit ihrem jeweiligen Beerdigungsinstitut waren. So bekomme ich schon ein recht gutes Bild über gute und weniger gute Bestatter.
Bei aller Trauer und verständlicher Kopflosigkeit sollte man ruhig mehrere Bestattungsinstitute aufsuchen und sich Angebote machen lassen. Auch im Trauerfall ist ein Preisvergleich keineswegs pietätlos, sondern etwas vollkommen Normales. Es geht schließlich um eine Ausgabe, die vermutlich deutlich vierstellig ausfallen wird, und da würde man doch auch bei jeder anderen Anschaffung die Preise vergleichen. Ich muss dem Bestatter schon ziemlich genau sagen können, was ich eigentlich möchte. Habe ich keine Ahnung, was alles angeboten und geleistet wird, dann spricht das erst recht dafür, dass ich mich einmal bei Bestatter A beraten lasse, um dann bei Bestatter B und C entsprechend vorbereitet meine Vorstellungen äußern zu können.
Eine Bestattung ist in vielen Teilen eine nicht wiederholbare, große Feierlichkeit, die in Hinblick auf Teilnehmerzahl, Bedeutung und Kosten oft nur noch von einer Hochzeit übertroffen wird. Während man aber eine total verpatzte Hochzeit in Teilen noch einmal wiederholen könnte, ist das bei einer Bestattung unmöglich. Wenn am Beerdigungstag das falsche Sargmodell in das Grab gelassen wird, die Blumen fehlen oder der Schleifentext verdruckt ist, gibt es keine Chance auf wirkungsvolle Wiedergutmachung. Die Unmittelbarkeit und Unumkehrbarkeit des Anlasses setzt hier etwaigen nachträglichen Verbesserungen eine natürliche Grenze.
Deshalb ist es gerade für die Auswahl des Bestatters wichtig, frühzeitig viele Fragen zu stellen. Einen guten Bestatter erkennt man nicht an seinem höflichen Auftreten, nicht an der Aufmachung seines Bestattungshauses und auch nicht daran, ob es ein Familienbetrieb oder die Filiale eines größeren Konzerns ist. Ja, nicht einmal irgendwelche Gütesiegel oder Verbandsabzeichen schützen wirklich davor, ausgerechnet an eines der schwarzen Schafe der Branche zu geraten.
Schwarze Schafe gibt es zwar in der Bestatterbranche vermutlich wesentlich weniger, als man gemeinhin annimmt. Aber wegen der Bedeutung, die eine Bestattung für die Betroffenen hat, gewinnt ein Versagen des Bestatters rasch an Dramatik.
Ich kann auch kein Patentrezept geben und sagen, an welchen eindeutigen Merkmalen ein guter Bestatter zu erkennen ist. Zu viele Faktoren spielen hier eine Rolle, so dass es keine allgemeingültige Lösung geben kann. Ich persönlich würde jedoch folgendermaßen vorgehen:
Ich würde mich im Familien- oder Bekanntenkreis erkundigen, wie zufrieden die Betroffenen mit ihrem jeweiligen Beerdigungsinstitut waren. So bekomme ich schon ein recht gutes Bild über gute und weniger gute Bestatter.
Bei aller Trauer und verständlicher Kopflosigkeit sollte man ruhig mehrere Bestattungsinstitute aufsuchen und sich Angebote machen lassen. Auch im Trauerfall ist ein Preisvergleich keineswegs pietätlos, sondern etwas vollkommen Normales. Es geht schließlich um eine Ausgabe, die vermutlich deutlich vierstellig ausfallen wird, und da würde man doch auch bei jeder anderen Anschaffung die Preise vergleichen. Ich muss dem Bestatter schon ziemlich genau sagen können, was ich eigentlich möchte. Habe ich keine Ahnung, was alles angeboten und geleistet wird, dann spricht das erst recht dafür, dass ich mich einmal bei Bestatter A beraten lasse, um dann bei Bestatter B und C entsprechend vorbereitet meine Vorstellungen äußern zu können.
Die Bestattung
Religionsgemeinschaften, deren Bestattungsbräuche stark von den hiesigen abweichen, bieten einige Friedhofsträger Ausnahmerege-lungen an.Erdbestattungen sind prinzipiell nur auf Friedhöfen möglich. In Hinsicht auf die Bestattung von Aschen gibt es mehrere Beisetzungsformen. Die traditio- nelle Form der Aschenbei- setzung ist ein Urnengrab auf einem Friedhof. In den letzten Jahren haben sich jedoch mehrere moderne Formen herausgebildet oder sind popu- lär geworden. Dazu gehören die Aschestreuwiesen, die Seebestat-tung, die seit einiger Zeit nicht mehr nur Seemännern vorbehalten ist, die anonyme Bestattung und die Baumbestattung.
Weiterhin werden Naturbestattungen angeboten. Dabei wird die Asche in der freien Natur beigesetzt oder verstreut. Alternativen zur Beisetzung sind die Diamantbestattung, bei der die Asche in einen Diamanten umgewandelt wird, und die Weltraumbestattung, bei der die Asche in das All transportiert wird. Diese Formen sind jedoch nicht in den deutschen Bestattungsgesetzen vorgesehen. Wer eine solche Beisetzungsform wünscht, muss ins Ausland ausweichen. Dies ist legal, denn nach deutschem Recht gilt eine Urne als bestattet, wenn sie ins Ausland überführt wird, um dort beigesetzt zu werden.
In der Regel findet eine Beisetzung im Rahmen einer Zeremonie statt, die entweder religiös ausgerichtet oder weltlich sein kann. Allerdings ist nicht bei jeder Bestattungsform eine Feier direkt an der Beisetzungsstelle möglich.
Bestattungen auf hoher See oder in der freien Natur etwa werden meist nur durch eine kurze, symbolische Zeremonie begleitet. Eine ausführliche Trauerfeier kann dann separat stattfinden. Mehr über Bestattungsrituale erfahren Sie unter
„Überblick Rituale und Abläufe“.
Die passende Trauermusik kann in der Regel mitbestimmt werden.
Die Frage der Grabpflege ist ebenfalls von Bedeutung. Manche Hinterbliebene brauchen einen festen Ort zum Trauern und finden in der Grabpflege Trost. Andere sind körperlich oder finanziell mit der notwendigen Pflege eines Grabes überfordert oder aus anderen Gründen daran gehindert.
Da für viele Menschen der finanzielle Aspekt eine wichtige Rolle spielt, sollte er in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Als Faustregel gilt: Je aufwändiger eine Bestattung ist, desto kostenintensiver wird sie. Mehr Informationen darüber, wie sich die Kosten für eine Beisetzung zusammensetzen, finden Sie weiter oben unter
„Was eine Bestattung kostet“.
Bei einer Bestattung können verschiedene Arten und Formen gewählt werden. Die Details gestalten die Angehörigen weitestgehend nach persönlichen Vorlieben. Dabei sind Sie angehalten die Wünsche der verstorbenen Person zu berücksichtigen.
Ist ein Todesfall eingetreten, holt der Bestatter den Verstorbenen ab. Er versorgt den Verstorbenen nach ästhetischen und hygienischen Gesichtspunkten. Das heißt der Tote wird gewaschen und gekämmt, Körperöffnungen werden verschlossen. Findet eine Aufbahrung statt oder wünschen Angehörige, den Verstorbenen noch einmal zu sehen, schminkt der Bestatter den Verstorbenen zusätzlich. Er richtet ihn so her, dass der Tod etwas von seinem Schrecken verliert. Dann wird dem Toten Kleidung angelegt. Das kann ein Totenhemd oder auch die Lieblingskleidung des Verblichenen sein.
Kurz darauf klärt der Bestatter mit den Angehörigen, welche Bestattung gewünscht ist. Ein maßgebendes Kriterium für die Auswahl einer Bestattung ist der Wille des Verstorbenen. Hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten seine Wünsche in einer Bestattungsverfügung festgelegt, können die Angehörigen diesen Wünschen leichter nachkommen. Hat er keine Verfügung hinterlassen, sind die Hinterbliebenen frei in ihren Entscheidungen. Der Gesetzgeber vertraut auf die Pietät der Angehörigen und darauf, dass sie im Sinne des Verstorbenen handeln. Die nächsten Angehörigen sind zur Bestattung des Verstorbenen verpflichtet.
Grundsätzlich werden zwei Bestattungsarten unterschieden. Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Grab in der Erde beigesetzt. Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung des Verstorbenen mit einer anschließenden Beisetzung der Asche.
Für die Bestattung selbst sehen die deutschen Gesetze den Friedhof vor („Friedhofszwang“). Friedhöfe gibt es in konfessioneller und in kommunaler Trägerschaft. Kommunale Friedhöfe stehen allen Menschen offen. Friedhöfe in konfessioneller Trägerschaft nehmen bevorzugt Verstorbene derselben Religionszugehörigkeit auf. In einigen Bundesländern bestehen Absprachen, dass kirchliche Friedhöfe auch Anders- oder Nichtgläubige aufnehmen, wenn kein kommunaler Friedhof in der Nähe liegt. Für Angänger von
Ist ein Todesfall eingetreten, holt der Bestatter den Verstorbenen ab. Er versorgt den Verstorbenen nach ästhetischen und hygienischen Gesichtspunkten. Das heißt der Tote wird gewaschen und gekämmt, Körperöffnungen werden verschlossen. Findet eine Aufbahrung statt oder wünschen Angehörige, den Verstorbenen noch einmal zu sehen, schminkt der Bestatter den Verstorbenen zusätzlich. Er richtet ihn so her, dass der Tod etwas von seinem Schrecken verliert. Dann wird dem Toten Kleidung angelegt. Das kann ein Totenhemd oder auch die Lieblingskleidung des Verblichenen sein.
Kurz darauf klärt der Bestatter mit den Angehörigen, welche Bestattung gewünscht ist. Ein maßgebendes Kriterium für die Auswahl einer Bestattung ist der Wille des Verstorbenen. Hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten seine Wünsche in einer Bestattungsverfügung festgelegt, können die Angehörigen diesen Wünschen leichter nachkommen. Hat er keine Verfügung hinterlassen, sind die Hinterbliebenen frei in ihren Entscheidungen. Der Gesetzgeber vertraut auf die Pietät der Angehörigen und darauf, dass sie im Sinne des Verstorbenen handeln. Die nächsten Angehörigen sind zur Bestattung des Verstorbenen verpflichtet.
Grundsätzlich werden zwei Bestattungsarten unterschieden. Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Grab in der Erde beigesetzt. Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung des Verstorbenen mit einer anschließenden Beisetzung der Asche.
Für die Bestattung selbst sehen die deutschen Gesetze den Friedhof vor („Friedhofszwang“). Friedhöfe gibt es in konfessioneller und in kommunaler Trägerschaft. Kommunale Friedhöfe stehen allen Menschen offen. Friedhöfe in konfessioneller Trägerschaft nehmen bevorzugt Verstorbene derselben Religionszugehörigkeit auf. In einigen Bundesländern bestehen Absprachen, dass kirchliche Friedhöfe auch Anders- oder Nichtgläubige aufnehmen, wenn kein kommunaler Friedhof in der Nähe liegt. Für Angänger von
Tod im Ausland
der Echtheitsbestätigung von Sterbeurkunden (z.B. Haager Apostille) gelten oder ob die Ausstellung einer mehrsprachigen internationalen Sterbeurkunde sinnvoll wäre.
Eine Überführung kann bei einem Todesfall während einer Reise unter Umständen aber auch mit dem Reiseveranstalter vereinbart werden. Wichtig ist bei beiden Möglichkeiten, dass der Bestatter oder das Reiseunternehmen die Anschrift des Bestattungsinstituts in Deutschland erhält, zu dem der Verstorbene überführt werden soll.
Die Kosten für eine Überführung fallen sehr unterschiedlich aus. Unter anderem beeinflussen die Gepflogenheiten des Reiselandes und die Entfernung zum Heimatland diese Kosten. Günstiger ist meist eine Feuerbestattung im Ausland mit anschließender Überführung der Totenasche in das Heimatland. Die Überführung eines Sarges dagegen kann wesentlich mehr kosten. Die Kosten müssen die Angehörigen selbst tragen. Auslandsreiseversich- erungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Überführung bis zu einem festgelegten Betrag. Beachten sollten Angehörige dabei etwaige Benachrichtigungsfristen.
Der Tod deutscher Staatsbürger im Ausland kann im Bedarfsfall in Deutschland nachbeurkundet werden. Zuständig hierfür ist das Standesamt, bei dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für Personen, deren Wohnsitz im Ausland lag oder ungeklärte Fälle kann man sich an das Standesamt I wenden. Eine Anzeigepflicht für Todesfälle im Ausland besteht nicht, wenn stattdessen durch eine ordnungs- gemäße ausländische Sterbeurkunde der Tod einer Person nachgewiesen wird. Informationen, was solch eine Urkunde beinhalten muss, erteilen die örtlichen Standesämter bzw. das Standesamt I.
Standesamt I
Neue Adresse ab 30.03.2009:
Schönstedtstraße 5
13356 Berlin (Mitte)
Telefon: (+ 49 30) 90269 0
Auswärtiges Amt, Deutsches Konsulat: Konsularische Hilfe
Eine Überführung kann bei einem Todesfall während einer Reise unter Umständen aber auch mit dem Reiseveranstalter vereinbart werden. Wichtig ist bei beiden Möglichkeiten, dass der Bestatter oder das Reiseunternehmen die Anschrift des Bestattungsinstituts in Deutschland erhält, zu dem der Verstorbene überführt werden soll.
Die Kosten für eine Überführung fallen sehr unterschiedlich aus. Unter anderem beeinflussen die Gepflogenheiten des Reiselandes und die Entfernung zum Heimatland diese Kosten. Günstiger ist meist eine Feuerbestattung im Ausland mit anschließender Überführung der Totenasche in das Heimatland. Die Überführung eines Sarges dagegen kann wesentlich mehr kosten. Die Kosten müssen die Angehörigen selbst tragen. Auslandsreiseversich- erungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Überführung bis zu einem festgelegten Betrag. Beachten sollten Angehörige dabei etwaige Benachrichtigungsfristen.
Der Tod deutscher Staatsbürger im Ausland kann im Bedarfsfall in Deutschland nachbeurkundet werden. Zuständig hierfür ist das Standesamt, bei dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für Personen, deren Wohnsitz im Ausland lag oder ungeklärte Fälle kann man sich an das Standesamt I wenden. Eine Anzeigepflicht für Todesfälle im Ausland besteht nicht, wenn stattdessen durch eine ordnungs- gemäße ausländische Sterbeurkunde der Tod einer Person nachgewiesen wird. Informationen, was solch eine Urkunde beinhalten muss, erteilen die örtlichen Standesämter bzw. das Standesamt I.
Standesamt I
Neue Adresse ab 30.03.2009:
Schönstedtstraße 5
13356 Berlin (Mitte)
Telefon: (+ 49 30) 90269 0
Auswärtiges Amt, Deutsches Konsulat: Konsularische Hilfe
Bei einem Todesfall im Ausland müssen die Angehörigen die Überführung des Verstorbenen organisieren: Dabei können sie sich vom
Deutschen Konsulat unterstützen lassen.
In der Regel erfahren die Angehörigen in Deutschland entweder durch den Reiseveranstalter, durch Mitreisende oder die Polizei von einem Sterbefall im Ausland. In sehr seltenen Fällen informiert das deutsche Konsulat telefonisch über einen Todesfall.
Als erstes ist die Anzeige des Sterbefalls bei den Behörden des Landes, in dem der Tote verstorben ist, zu erledigen. In der Regel erfolgt das auf dem Standesamt. Im Zweifelsfall informiert die Polizei darüber, wohin man sich wenden soll. Anschließend gilt es zu klären, ob die Bestattung im Gastland oder in Deutschland stattfinden soll. Für eine Beisetzung im Ausland müssen Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes eingeholt werden.
Die Überführung eines Toten aus dem Ausland kann sich vor allem dann schwierig gestalten, wenn keine Angehörigen vor Ort sind, um die notwendigen Formalitäten vor Ort regeln zu können.
In beiden Fällen helfen und beraten die Mitarbeiter des
Deutschen Konsulats.
Sie unterstützen deutsche Staatsbürger dabei, ein Bestattungsunternehmen vor Ort auszuwählen und zu beauftragen. Dieses organisiert anschließend die Überführung. Das Konsulat bestätigt die Echtheit ausländischer Sterbeurkunden ("Legalisation") und fertigt Übersetzungen von Urkunden an. Außerdem ist zu erfahren, ob zwischen dem Land und Deutschland andere Verfahren
In der Regel erfahren die Angehörigen in Deutschland entweder durch den Reiseveranstalter, durch Mitreisende oder die Polizei von einem Sterbefall im Ausland. In sehr seltenen Fällen informiert das deutsche Konsulat telefonisch über einen Todesfall.
Als erstes ist die Anzeige des Sterbefalls bei den Behörden des Landes, in dem der Tote verstorben ist, zu erledigen. In der Regel erfolgt das auf dem Standesamt. Im Zweifelsfall informiert die Polizei darüber, wohin man sich wenden soll. Anschließend gilt es zu klären, ob die Bestattung im Gastland oder in Deutschland stattfinden soll. Für eine Beisetzung im Ausland müssen Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes eingeholt werden.
Die Überführung eines Toten aus dem Ausland kann sich vor allem dann schwierig gestalten, wenn keine Angehörigen vor Ort sind, um die notwendigen Formalitäten vor Ort regeln zu können.
In beiden Fällen helfen und beraten die Mitarbeiter des
Deutschen Konsulats.
Sie unterstützen deutsche Staatsbürger dabei, ein Bestattungsunternehmen vor Ort auszuwählen und zu beauftragen. Dieses organisiert anschließend die Überführung. Das Konsulat bestätigt die Echtheit ausländischer Sterbeurkunden ("Legalisation") und fertigt Übersetzungen von Urkunden an. Außerdem ist zu erfahren, ob zwischen dem Land und Deutschland andere Verfahren
Vorsicht vor Betrug
Eine weitere Gefahr sind Betrüger, die mit unterschiedlichen Tricks arbeiten. Um all jenen Geld aus der Tasche zu ziehen, die aufgrund ihrer Trauer und organisatorischen Belastungen nicht so achtsam sind wie gewohnt, gehen auch Betrüger Traueranzeigen systematisch durch. Unter anderem verschicken sie Waren und Rechnungen an Verstorbene, die diese nie bestellt haben. Falls Rechnungen nach dem Tod auftauchen, die zweifelhaft erscheinen, gilt: eine Vertragskopie verlangen, bevor etwas beglichen wird.
Eine andere Falle: Vermeintliche Rechnungen sind im Kleingedruckten lediglich als Offerte veranschlagt. So schicken betrügerische Firmen beispielsweise eine Rechnung für einen Eintrag des Verstorbenen in ein „Sterberegister-Jahrbuch“, die sich in klein geschriebenen Hinweisen als Angebot entlarvt.
Wenn sich unerwartet Verwandte melden, die bislang niemandem bekannt waren, ist ebenfalls Skepsis geboten.
Eine andere Falle: Vermeintliche Rechnungen sind im Kleingedruckten lediglich als Offerte veranschlagt. So schicken betrügerische Firmen beispielsweise eine Rechnung für einen Eintrag des Verstorbenen in ein „Sterberegister-Jahrbuch“, die sich in klein geschriebenen Hinweisen als Angebot entlarvt.
Wenn sich unerwartet Verwandte melden, die bislang niemandem bekannt waren, ist ebenfalls Skepsis geboten.
Traueranzeigen werden nicht nur von den Hinterbliebenen eines Verstorbenen gelesen, sondern auch von Kriminellen. Nach einer Veröffentlichung ist deshalb Vorsicht geboten.
Wer eine Traueranzeige veröffentlicht, sollte bedenken, dass damit auch Betrüger und Einbrecher auf den Plan gerufen werden können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anzeige ist, desto größer werden die Begehrlichkeiten. Kriminelle orientieren sich am Format in der Zeitung gemäß dem Leitsatz „je größer, desto reicher“.
Ob die Familienadresse in der Traueranzeige mit veröffentlicht wird, sollte deshalb gut überlegt sein. Zum einen wird es Einbrechern damit relativ leicht gemacht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, dass eine Vertrauensperson während der Beerdigung in der Wohnung des Verstorbenen verbleibt. Die Alternative: Bestatter können in der Regel Kontakt zu einer Wachdienstagentur herstellen, die gegen Bezahlung während dieser Zeit das Haus hütet.
Wer eine Traueranzeige veröffentlicht, sollte bedenken, dass damit auch Betrüger und Einbrecher auf den Plan gerufen werden können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anzeige ist, desto größer werden die Begehrlichkeiten. Kriminelle orientieren sich am Format in der Zeitung gemäß dem Leitsatz „je größer, desto reicher“.
Ob die Familienadresse in der Traueranzeige mit veröffentlicht wird, sollte deshalb gut überlegt sein. Zum einen wird es Einbrechern damit relativ leicht gemacht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, dass eine Vertrauensperson während der Beerdigung in der Wohnung des Verstorbenen verbleibt. Die Alternative: Bestatter können in der Regel Kontakt zu einer Wachdienstagentur herstellen, die gegen Bezahlung während dieser Zeit das Haus hütet.
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